Hier können Sie uns ihr Anliegen zu dem Internetauftritt der Gemeinde Barendorf mitteilen. Aktuell ist dafür Herr Thorsten Ede zuständig, er wird sich darum kümmern oder es an entsprechende Stelle weiterleiten.
Die Gemeinde Barendorf weist explizit darauf hin, dass sie keinen elektronischen Zugang gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eröffnet hat. Näheres hierzu finden Sie im Impressum.